Dach- und Fassadenbegrünung
Aus Grau wird Leben! Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz
unterstützt die Umwandlung von grauen Dächern und Wänden in grüne Lebensräume.
Voraussetzungen
- Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn.
- Die Dach- und Fassadenbegrünung ist von einem Fachbetrieb gemäß dem Stand der Technik zu planen und auszuführen.
- Die Begrünungsmaßnahme muss freiwillig erfolgen, es darf keine Verpflichtung zur Begrünung z.B. aufgrund von kommunalen Satzungen bestehen.
- Die Begrünung ist für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren anzulegen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden extensive und intensive Dachbegrünungen sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen von Gebäuden und freistehenden Mauern im Stadtgebiet Mainz.
- Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer/innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter/innen, Vereine, Verbände sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs).
- Förderfähig sind Beratungskosten, Statiküberprüfung, Material- und Herstellungskosten.
Maßnahme | Dachbegrünung | Fassadenbegrünung |
---|---|---|
Investitionskostenzuschuss | 50 % | 50 % |
Maximaler Förderbetrag: Gebäude bis 3 Wohneinheiten | 3.000 € | 500 € |
Maximaler Förderbetrag: Gebäude ab 4 Wohneinheiten oder größeren gewerblich bzw. vereinsgenutzten Flächen | 7.000 € | 1.000 € |
Die Grundlage für eine Förderung bildet die Richtlinie zu diesem Förderprogramm (siehe Download).
Die Pflanzenlisten im Downloadbereich unterstützen bei der Auswahl geeigneter Pflanzen. Die Listen wurden durch den Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG) zur Verfügung gestellt.
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Dach- und Fassadenbegrünung
Das Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung wird in Kooperation mit der Landeshauptstadt Mainz umgesetzt.
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