Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://www.mainzer-stiftung.de/ , sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Der Internetauftritt ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Die PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
- Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreicht.
- Das Video auf der Startseite ist nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2024 erstellt und zuletzt am 16. Dezember 2024 überprüft. Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz durchgeführten Selbstbewertung.
Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.mainzer-stiftung.de auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte melden Sie die Barriere an unsere Kontaktmöglichkeit: Barriere melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Hierzu wenden Sie sich an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.
Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Tel.: 0 61 31 – 16 5342
Homepage: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/