Photovoltaik-Batteriespeicher
Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz unterstützt mit dem Förderprogramm »Photovoltaik-Batteriespeicher« die Errichtung von Batteriespeichern in Kombination mit der Errichtung neuer Anlagen zur Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen. Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher ist nicht förderfähig.
Voraussetzungen
- Die förderfähige Batteriespeicheranlage muss in Verbindung mit einer PV-Anlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2025 neu errichtet werden. Entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung.
- Die Antragstellung ist für Privatpersonen und Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten betreiben, möglich. Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.
- Gefördert wird maximal im Verhältnis 1:1 (Batteriespeicherkapazität pro kWh zur Leistung der Photovoltaikanlage pro kWp). Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig, die Förderhöhe wird gegebenenfalls anteilig reduziert.
- Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
- Der Batteriespeicher muss mit einer neuen PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein.
- Der Standort muss im rheinland-pfälzischen Territorium der Landeshauptstadt Mainz liegen.
- Die Mindestgröße der PV-Anlage beträgt 3 kWp für die Speicherförderung.
- Die Anlage ist mindestens zehn Jahre lang zu betreiben.
- Für die Berechnung der Förderung wird die nutzbare Kapazität des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet.
- Es werden keine Blei- oder Blei-Gel-Batteriespeicher gefördert.
- Pacht-, Miet- und ähnliche Modelle sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Die Neuerrichtung von Photovoltaik-Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage an bestehenden Gebäuden (Baugenehmigung vor 31.12.2022) im rheinland-pfälzischen Stadtgebiet Mainz.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Planungskosten
- Installationskosten
- Material- und Herstellungskosten
Maßnahme | Förderung | Deckelung |
---|---|---|
Für private Haushalte | 150 € pro kWh* | maximal 1.500 € |
Für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten | 150 € pro kWh* | maximal 4.500 € |
Die Grundlage für eine Förderung bildet die Richtlinie zu diesem Förderprogramm (siehe Download).
Bitte beachten: Die Antragstellung wird ab dem 01.01.2025 hier auf dieser Seite möglich sein.
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Photovoltaik-Batteriespeicher
Photovoltaik-Batteriespeicher
Das Förderprogramm »Photovoltaik-Batteriespeicher« wird in Kooperation mit der Landeshauptstadt Mainz und im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz umgesetzt.
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